Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nachweis- und Vermittlungstätigkeit der Firma Papenhagen Immobilien,

Lars Papenhagen, Suhl

 

  1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

 

  1. Mit dem Abschluss eines durch meine Nachweis- und Vermittlungstätigkeit zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr zu zahlen. Meine Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatzleistung mindestens in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Bedingungen. Tätigkeit für den anderen Teil ist mir gestattet.

 

  1. Der Nachweis durch mich gilt als anerkannt, wenn bereits bekannte Objekte nicht unverzüglich nach Kenntnis meines Angebotes zurückgewiesen werden unter gleichzeitiger Bekanntgabe, woher die Kenntnis des Objektes erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluss. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten, ist stets auf die Firma Papenhagen Immobilien Bezug zu nehmen.

 

  1. Die Provision aus der Gesamtkaufsumme entsteht und ist zahlbar bei Abschluss des notariellen Vertrages. Die Provisionspflicht entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne mich direkt oder durch Dritte zum Abschluss gekommen ist, wenn die Übertragung des Verfügungsrechts an einem Grundstück in anderer Rechtsform als durch Vertrag geschieht oder wenn dritte Personen ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben.

 

  1. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, als rechtsungültig erweist.

 

  1. Von einem Vertragsabschluss muss der Firma Papenhagen Immobilien auch nach Beendigung des Auftrages unverzüglich unter Angabe des Objektes, des Vertragsschließenden und des Kaufpreises Mitteilung gemacht werden.

 

  1. Direkte oder durch andere Makler benannte Interessenten sind an mich zu verweisen, sofern mir Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet der Auftraggeber für die volle Provision.

 

  1. Meine Verpflichtungen ergeben sich darüber hinaus aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag.

 

  1. Änderungen und Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und rechtskräftiger Unterschrift der Vertragspartner.

 

  1. Die Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist so durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers.

 

Stand: 16.12.2019